Faustfeuerwaffen und manche Arten von Langwaffen (Kategorie B) dürfen Sie nur mit behördlicher Bewilligung besitzen. Wird Ihnen diese Bewilligung erteilt, erhalten Sie eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass.
Übrigens: Den allseits bekannten Waffenschein gibt es in Österreich nicht mehr! Dieses waffenrechtliche Dokument ist deshalb so bekannt, weil es in Deutschland existiert, und daher entsprechend oft in deutschsprachigen Filmen und Serien vorkommt.
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, können Sie die Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Behörde beantragen. In Wien sind das die Polizeikommissariate, ansonsten Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat.
Erforderliche Unterlagen: